d) Am 15. August 2013 erteilte die Gemeinde Köniz der Mutter der Beschwerdeführerinnen die Baubewilligung für die Aufstockung des Dachgeschosses und den Bau eines Wintergartens auf der bestehenden Garage auf der Westseite des Einfamilienhauses (BG Nr. 17'553). Aufgrund von Abweichungen im Bereich des Wintergartens verfügte die Gemeinde während der Bauausführung den Baustopp und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an.