2. Am 8. August 2016 erliess die Gemeinde Köniz eine verfahrensleitende Verfügung mit folgendem Inhalt: "2.1 Nach dem Gesagten wird der Kostenvorschuss vorliegend auf CHF 1'000.00 festgesetzt. Der Kostenvorschuss ist von den Gesuchstellern innert 30 Tagen nach Erhalt dieser Verfügung (mit beiliegendem Einzahlungsschein) der Gemeinde Köniz zu bezahlen. 2.2 Sollte der Kostenvorschuss bis dahin nicht geleistet werden, wird das Verfahren eingestellt, längstens für drei Monate. Nach dreimonatiger Einstellung wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben.