Die Gemeinde Aeschi bei Spiez hat den Beschwerdegegnern Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 931.-- (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 588.05 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Die Gemeinde Aeschi bei Spiez hat den Beschwerdeführenden Parteikostenersatz in der Höhe von Fr. 588.05 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. RA Nr. 110/2016/130 14 IV. Eröffnung