Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund Fr. 985'000.-- und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses als höchstens durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 4'200.-- als angemessen. Die gesamten Parteikosten betragen damit Fr. 4'655.-- (Honorar Fr. 4'200.--, Auslagen Fr. 110.20, Mehrwertsteuer Fr. 344.80). Die Beschwerdeführenden haben den Beschwerdegegnern davon drei Fünftel, also Fr. 2'793.-- , zu bezahlen. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten auf sie entfallenden Betrag.