Dies wird im Kostenpunkt zu berücksichtigen sein. Diese Gehörsverletzung kann aber geheilt werden, da die BVE dieselbe Kognition hat wie die Vorinstanz und das Versäumte nachholen kann (Art. 40 Abs. 3 BauG).13 4. Ästhetik a) Die Beschwerdeführenden rügen, die geplante Baute sei zu wuchtig gebaut und dadurch entstehe keine gute Gesamtwirkung.