Am letzten Tag der verlängerten Frist stellte der Anwalt ein letztmaliges Fristverlängerungsgesuch um 18 Tage. Er begründete diese mit dem Ausfall seiner Mitarbeiterin, wobei das beigelegte Arztzeugnis des Inselspitals Bern vom 1. Juli 2017 nur teilweise lesbar ist, und der Teilnahme an mehreren Gerichtsverhandlungen. Die Gemeinde wies das Fristverlängerungsgesuch am Tag nach dessen Eingang ab und kündigte an, sie werde nun ihren Bauentscheid fällen, was sie sieben Tage später auch tat.