Mit Entscheid vom 5. August 2016 erteilte die Gemeinde Aeschi bei Spiez die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 7. September 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die kostenfällige Aufhebung des Entscheids vom 5. August 2016 und die Verweigerung der Baubewilligung. Sie machen eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und der UeO "Brack" geltend. Sie bringen weiter vor, die Erschliessung sei ungenügend, der Bau sei zu wuchtig und erziele dadurch keine gute Gesamtwirkung, verursache unzulässige Immissionen und gefährde ihren Baumbestand.