1. Die Beschwerdegegner reichten am 4. Mai 2016 bei der Gemeinde Aeschi bei Spiez ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle Aeschi bei Spiez Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Brack". Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hatte die Überbauungsordnung (UeO) "Brack" mit Entscheid vom 3. März 2008 genehmigt. Die diesbezügliche Beschwerde war von der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) mit Entscheid vom 3. Dezember 2008 abgewiesen worden. Die Beschwerdeführenden erhoben gegen das Bauvorhaben der Beschwerdegegner Einsprache.