2. Am 10. Juli 2014 reichte die Gemeinde Grindelwald dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die UeO Erschliessung Enziboden zur Vorprüfung ein. Am 25. Januar 2016 erstattete das AGR den Vorprüfungsbericht. Darin werden verschiedene Genehmigungsvorbehalte aufgelistet. Gleichzeitig empfiehlt das AGR der Gemeinde, die UeO Erschliessung Enziboden nach erfolgter Überarbeitung nochmals zur Vorprüfung einzureichen. Daraus schloss das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, dass eine rechtskräftige Genehmigung der UeO Erschliessung Enziboden nicht vor Ende 2017 erwartet werden könne.