Mangels genügender strassenmässiger Erschliessung erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Verfügungen vom 30. September 2013 allen drei Bauvorhaben den Bauabschlag. Mit Entscheiden vom 24. Januar 2014 hat die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) – auf Beschwerde der (heutigen) Beschwerdegegnerin hin – die Bauabschläge aufgehoben und das Regierungsstatthalteramt angewiesen, die betreffenden Baubewilligungsverfahren bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Überbauungsordnung (UeO) Erschliessung Enziboden zu sistieren.1