Parzellen Grindelwald Grundbuchblatt Nr. D.________ und Nr. E.________. Gegen die Bauvorhaben erhob neben anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mangels genügender strassenmässiger Erschliessung erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Verfügungen vom 30. September 2013 allen drei Bauvorhaben den Bauabschlag.