Die Beschwerdeführenden / Beschwerdegegner 1 und 2 haften bezüglich ihres Anteils solidarisch für den gesamten Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Die Beschwerdeführenden / Beschwerdegegner 1 und 2 haben dem Beschwerdeführer / Beschwerdegegner 3 einen Parteikostenersatz von Fr. 2'481.10 und der Beschwerdeführerin / Beschwerdegegnerin 4 einen Parteikostenersatz von Fr. 1'991.10 zu bezahlen. Der Beschwerdeführer / Beschwerdegegner 3 hat den Beschwerdeführenden / Beschwerdegegner 1 und 2 einen Parteikostenersatz von Fr. 5'017.50 zu bezahlen.