«Die Lautsprecheranlage darf nur für die beim Matchbetrieb notwendigen Durchsagen verwendet werden (sicherheitsrelevante Durchsagen, Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellung, der Spielstand, der Spielerwechsel und der Zuschauerzahl, einmalige Nennung der Sponsoren und Voranzeige des nächsten Heimspiels). Auf Hintergrundbeschallung mit Musik ist zu verzichten. Bei Grossanlässen bzw. seltenen Ereignissen mit hohem Besucheraufkommen ist in Absprache mit den zuständigen Verwaltungsstellen bei Bedarf ein genügend dimensionierter Verkehrsdienst einzusetzen.»