2. Soweit darauf eingetreten werden kann, wird die Beschwerde des Beschwerdeführers / Beschwerdegegner 3 vom 22. August 2016 teilweise gutgeheissen und Alinea 3 und 4 der Nebenbestimmungen Ziff. 4.2 des Gesamtentscheids des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 21. Juli 2016 folgendermassen angepasst: