10. Zusammenfassung und Kosten a) Zusammenfassend steht fest, dass die Nutzungskapazität des Fussballplatzes F.________ mit dem Einbau des Kunstrasens beträchtlich erhöht worden ist. Es handelt sich deshalb um eine wesentliche Änderung. Folglich müssen die Lärmemissionen der neuen oder geänderten Anlageteile so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Die Lärmemissionen der gesamten Anlage müssen mindestens so weit begrenzt werden, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Dazu braucht es die Nebenbestimmungen von Ziff. 4.2 grundsätzlich. Sie sind lediglich geringfügig anzupassen.