Soweit der Beschwerdeführer 3 und die Beschwerdegegnerin die Aufhebung dieser Auflage beantragen, ist ihre Beschwerde deshalb abzuweisen. Den Beschwerdeführenden 1 und 2 ist insoweit zuzustimmen, dass die fragliche Auflage nicht klar genug formuliert ist. In teilweiser Gutheissung ihrer Beschwerde wird deshalb die Nebenbestimmung Alinea 5 durch folgenden Wortlaut ersetzt: «Es dürfen keine geräuschintensiven Instrumente wie Signalhörner, Trommeln, Rasseln, Pfeifen, Megaphone usw. verwendet werden.»