9. Geräuschintensive Instrumente a) Sowohl die Beschwerdeführenden 1 und 2 als auch der Beschwerdeführer 3 und die Beschwerdegegnerin beantragen eine Änderung bzw. die ersatzlose Aufhebung der Nebenbestimmung Alinea 5, wonach auf die Zuschauer dahingehend eingewirkt werden muss, dass diese auf geräuschintensive Instrumente verzichten.