12 Abs. 1 Bst. c USG, die zur Begrenzung der verkehrsbedingten Emissionen bei Grossanlässen geeignet ist.63 Der Antrag der Beschwerdegegnerin, Alinea 4 der Nebenbestimmungen aufzuheben, wird deshalb abgewiesen. 62 Vgl. Vorakten pag. 727 ff. 63 Vgl. Thomas Widmer Dreifuss, a.a.O., S. 364 RA Nr. 110/2016/119 25