_ genügend öffentliche Parkplätze. Aufgrund ihrer Erfahrung beurteilt sie den Sekundärlärm der Sportanlage als wenig problematisch, da der Besucherzu- und -weggang selbst bei Grossanlässen mehrheitlich geordnet ablaufe. Bei gewissen Anlässen könne jedoch bei nicht genügend grosser Parkfläche durchaus sogenannter Suchverkehr entstehend. Diesem könne mit einem geeigneten Konzept begegnet werden. Des Weiteren sei bei einem Grossanlass ein geeigneter und genügend dimensionierter Verkehrsdienst einzusetzen. Die umstrittene Auflage bezweckt somit, bei Grossanlässen den Parkplatzsuchverkehr einzudämmen. Es handelt sich dabei um eine Betriebsvorschrift im Sinn von Art. 12 Abs. 1 Bst.