e) Aus diesen Gründen wird das Eventualbegehren der Beschwerdegegnerin betreffend Alinea 3 der Nebenbestimmungen abgewiesen. In teilweiser Gutheissung des Eventualbegehrens des Beschwerdeführers 3 wird die Nebenbestimmung Alinea 3 folgendermassen präzisiert: «Die Lautsprecheranlage darf nur für die beim Matchbetrieb RA Nr. 110/2016/119 24