Im Übrigen habe sie den Vorschriften kantonaler Feuerversicherer zu entsprechen. Es entspreche einer seit Jahren geübten Praxis aller Vereine, vor dem Spiel Hintergrundmusik zu spielen, die Mannschaftsaufstellung bekannt zu geben, Sponsoren zu nennen sowie Spielstand, Spielerwechsel, Zuschauerzahl und die Voranzeige für das nächste Heimspiel mitzuteilen. Während der Pause sei es üblich, Hintergrundmusik abzuspielen und allfällige Sponsoren erneut zu nennen. d) Der Verzicht auf die Hintergrundmusik ist nach dem bisher Ausgeführten erforderlich, damit der Spielbetrieb der ersten Mannschaft nicht zu erheblich störenden Immissionen führt.