Zudem sind aufgrund des Vorsorgeprinzips auf alle nicht mit dem Fussballspiel zusammenhängenden lärmigen Aktivitäten zu verzichten. Das Abspielen von Musik ist für das Fussballspielen nicht erforderlich und zwar weder eine halbe Stunde vor Spielbeginn, noch während des Spiels, noch während der viertelstündigen Pause oder nach dem Spiel. Zudem würde dies den aktualisierten Betriebsannahmen gemäss Bericht der J.________ AG vom 7. April 2015 widersprechen: Danach beruht die Lärmprognose darauf, dass die Lautsprecheranlage nur während Grossanlässen und Spielen der ersten Mannschaft am Samstagnachmittag benützt wird und pro Spiel lediglich während maximal einer Stunde in Betrieb ist.59 Soweit