c) Gemäss Auskunft des BAFU soll der Sonntag auch nach dem internen Entwurf der künftigen Vollzugshilfe weiterhin separat beurteilt werden, es wird aber voraussichtlich keine fixe Mittagsruhezeit am Sonntag mehr vorgesehen sein.56 Falls die Vollzugshilfe in dieser Form publiziert wird, werden die Lärmimmissionen über Mittag nicht mehr speziell ermittelt. Das heisst aber nicht, dass die Vollzugsbehörden künftig keine Mittagsruhe mehr anordnen können. Betriebsvorschriften wie etwa Beschränkungen der Betriebszeiten zum Schutz der Nacht-, Sonntags und Mittagsruhe werden weiterhin zulässig sein.57