Die massgeblichen Belastungswerte sind somit nicht eingehalten. Deshalb müssen die Emissionen der Anlage vermindert werden, beispielsweise durch die Anordnung einschränkender Betriebszeiten und Nutzungseinschränkungen. Als mögliche Massnahme empfiehlt der Bericht in Ziff. 6 deshalb eine Einschränkung der Betriebszeit am Sonntag zwischen 12:00-14:00 Uhr.55 Die kantonale Lärmschutzfachstelle hat die Überschreitungen als erheblich störend beurteilt und empfohlen, dass während der Ruhezeit an Sonntagen kein Spielbetrieb stattfinden dürfe. Diese Massnahme dient somit der Einhaltung der Belastungswerte. Die Vorinstanz hat diese Beurteilung geteilt und deshalb eine entsprechende Auflage in den