Die gemäss Betriebskonzept beantragten Benützungszeiten und Nutzungsarten wurden mit Ausnahme der Ruhezeit an Sonntagen von 12:00-14:00 Uhr bewilligt. Grund für diese Auflage (Spielverbot während der Ruhezeit am Sonntag) ist, dass die Richtwerte an den massgeblichen Immissionspunkten gemäss Bericht der J.________ AG vom 18. Dezember 2012 bei einem normalen Spiel in der Ruhezeit bei drei Liegenschaften erreicht und bei zehn Liegenschaften um 1-7dB(A) überschritten werden.54 Die massgeblichen Belastungswerte sind somit nicht eingehalten.