4.2 in den Gesamtentscheid aufgenommen, damit die Immissionsgrenzwerte voraussichtlich nicht überschritten werden. Bei ihrer Beurteilung trug die Lärmschutzfachstelle auch dem Umstand, dass es für die Beurteilung von Sportlärm keine Grenzwerte, sondern Richtwerte gibt, angemessen Rechnung. Insbesondere erachtete sie unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit die Überschreitung der Richtwerte bei den Spielen der ersten Mannschaft als nicht erheblich störend. Auch die vereinzelte Überschreitung der Spitzenpegel beim Torjubel beurteilte sie als nicht erheblich störend.