Unter anderem sollen die verschiedenen Lärmquellen (bspw. Sportlärm, Parkplatzlärm, Lärm aus Gartenwirtschaften usw.) separat beurteilt werden. Anstelle der maximalen Tagesnutzung wird eine über eine intensive Woche (Montag bis Samstag) gemittelte Tagesnutzung verwendet. Der Sonntag wird weiterhin separat beurteilt. Das Beurteilungsrichtwertschema wird angepasst. Insbesondere sollen die Beurteilungszeiten vereinfacht und die Richtwerte geändert werden.53 Die künftige Vollzugshilfe liegt erst in der Form eines BAFU-internen Entwurfs vor. Geplant ist eine Konsultation bei allen kantonalen Lärmschutzfachstellen. Der genaue Zeitplan ist noch nicht bekannt.