c) Das BAFU prüft regelmässig, ob die Empfehlungen zur Lärmbeurteilung aus Sicht der Wissenschaft oder der Erfahrung nach wie vor aktuell sind. Aufgrund neuer Erkenntnisse wird die Vollzugshilfe zurzeit überarbeitet. Die künftige Vollzugshilfe basiert im Grundsatz immer noch auf der 18. BlmSchV, kann aber als eigenständige Methode angewendet werden. Die Beurteilungsmethodik soll vereinfacht und an die Methodik der LSV angepasst werden. Unter anderem sollen die verschiedenen Lärmquellen (bspw. Sportlärm, Parkplatzlärm, Lärm aus Gartenwirtschaften usw.) separat beurteilt werden.