Falls die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdeführer 3 vom bewilligten Betriebskonzept für den Normalbetrieb abweichen und neu in den Ruhezeiten unter der Woche normale Spiele mit mehr als zehn Zuschauern durchführen wollen, stellt dies eine Projektänderung dar. Dafür müsste ein Projektänderungsgesuch samt Lärmprognose eingereicht werden. Gleiches gilt für das Eventualbegehren Alinea 1 der Beschwerdegegnerin: