4.2 akzeptiert sie demgegenüber. Streitgegenstand ist somit zum einen, ob die Auflage betreffend die geräuschintensiven Instrumente verschärft oder aufgehoben werden soll, ob auf die Auflage über die zulässigen Lautsprecher-Durchsagen verzichtet werden kann und ob bei hohem Besucheraufkommen ein Verkehrsdienst eingesetzt werden muss.