Die Berichte der J.________ AG vom 18. Dezember 201228, vom 7. April 201529 und vom 4. März 201630 beruhen auf unterschiedlichen Betriebsannahmen. Es lässt sich ihnen zusammengefasst folgendes Betriebskonzept entnehmen, das Grundlage des angefochtenen Gesamtentscheids bildet: Im Normalbetrieb sind von Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Uhr Schulsport und von 14:00-22:00 Uhr Trainingsbetrieb bzw. Spiele mit maximal 10 Zuschauern vorgesehen. Am Samstag findet der Spielbetrieb von 12:00-18:00 Uhr statt. Dieser besteht aus einem normalen Spiel (100 Zuschauer) und einem (normalen) Spiel der ersten Mannschaft (450 Zuschauer).