c) Die Beschwerdegegnerin hat im Laufe des Baubewilligungsverfahrens drei Lärmprognosen der J.________ AG eingereicht. Diese stützen sich bezüglich Methodik auf die Vollzugshilfe des BAFU für die Beurteilung des Lärms von Sportanlagen26 (nachfolgend: Vollzugshilfe), die sich ihrerseits auf die 18. BImSchV27 stützt. Danach wird bei der Beurteilung der Lärmbelastung zwischen dem (intensiven) Normalbetrieb, den so genannten seltenen Ereignissen, welche an maximal achtzehn Tagen pro Jahr stattfinden dürfen, und den Veranstaltungen von herausragender Bedeutung unterschieden.