Was genau bewilligt worden ist, ergibt sich somit aus der Baueingabe. Diese besteht aus dem Baugesuch, dem Situationsplan, den Projektplänen und den allenfalls erforderlichen weiteren Unterlagen (vgl. dazu Art. 10 ff. BewD20). Sie bildet die Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Geprüft wird unter anderem, ob das Bauvorhaben mit den Vorschriften der Umweltschutzgesetzgebung übereinstimmt.21 Die zu erwartenden Immissionen sind grundsätzlich im Baubewilligungsverfahren zu ermitteln und die Baubewilligung ist nur dann zu erteilen,