5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, holte weitere Vorakten ein. Anschliessend erkundigte es sich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) nach dem Inhalt und dem voraussichtlichen Publikationsdatum der überarbeiteten Vollzugshilfe "Lärm von Sportanlagen". Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen 5 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2016/119 7