Mit den Auflagen sei sicherzustellen, dass trotz Richtwertüberschreitungen ein Spielbetrieb ermöglicht werden könne, ohne dass die Anwohner dabei massiven Lärmimmissionen ausgesetzt seien. Die bestimmungsgemässe Nutzung der Sportanlage werde durch die angeordneten Massnahmen in keiner Weise behindert. Sowohl Fussballspiele als auch Trainings seien weiterhin möglich. Zudem bestehe mit dem neu aufbereiteten Sportplatz I.________ eine Alternative in nächster Umgebung.