Bei Grossanlässen beziehungsweise seltenen Ereignissen mit hohem Besucheraufkommen sei in Absprache mit den zuständigen Verwaltungsstellen bei Bedarf ein genügend dimensionierter Verkehrsdienst einzusetzen.  Die Nebenbestimmung, wonach auf die Zuschauer dahingehend einzuwirken sei, dass diese auf geräuschintensive Instrumente verzichten, sei ersatzlos zu streichen.»