Die Lautsprecheranlage sei beim Match- respektive Spielbetrieb der ersten Mannschaft auch für die Durchsage der Sponsoren und zeitlich limitiert für die Hintergrundbeschallung mit Musik zu erlauben. Die Lautsprecheranlage sei bei Grossanlässen zu erlauben. Bei Grossanlässen beziehungsweise seltenen Ereignissen mit hohem Besucheraufkommen sei in Absprache mit den zuständigen Verwaltungsstellen bei Bedarf ein genügend dimensionierter Verkehrsdienst einzusetzen.