In den Ruhezeiten sei der Spielbetrieb für bis zu 18 seltene Ereignisse pro Kalenderjahr zu erlauben (täglich ab 20.00 Uhr) sowie auch für Spiele der unteren Li[e]gen (5. bis und mit 3. Liga) und von Seniorenmannschaften (Senioren 30+, Senioren 40+) sei der Spielbetrieb zu den Ruhezeiten wochentags auch nach 20.00 Uhr zu erlauben ohne in Anspruchnahme der 18 seltenen Ereignisse.  Die Lautsprecheranlage sei beim Match- respektive Spielbetrieb der ersten Mannschaft auch für die Durchsage der Sponsoren und zeitlich limitiert für die Hintergrundbeschallung mit Musik zu erlauben.