- Bei Grossanlässen bzw. hohem Besucheraufkommen ist ein genügend dimensionierter Verkehrsdienst einzusetzen. - Es muss auf die Zuschauer dahingehend eingewirkt werden, dass diese auf geräuschintensive Instrumente wie Signalhörner, Trommeln, Rasseln, Pfeifen, Megaphone etc. verzichten.» 3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 22. August 2016 Beschwerde bei der BVE ein. Sie beantragen, das letzte Lemma der Nebenbestimmungen in Ziffer 4.2 des Gesamtentscheides vom 21. Juli 2016 sei wie folgt zu ändern: