«- In den Ruhezeiten ist grundsätzlich kein Spielbetrieb erlaubt (täglich ab 20:00 Uhr und an Sonntagen von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr) mit Ausnahme von Spielen mit bis zu 10 Zuschauern unter der Woche (Montag bis Freitag) ab 20:00 Uhr. - Die Lautsprecheranlage darf nur bei Spielen der ersten Mannschaft eingesetzt werden. - Die Lautsprecheranlage darf nur für die beim Matchbetrieb notwendigen Durchsagen verwendet werden. Auf Hintergrundbeschallung mit Musik ist zu verzichten. - Bei Grossanlässen bzw. hohem Besucheraufkommen ist ein genügend dimensionierter Verkehrsdienst einzusetzen.