Lichtpunkthöhe von 18 m, sowie dem Erstellen einer Beschallungsanlage montiert an den vier Beleuchtungsmasten für besondere Anlässe. Das Bauinspektorat der Stadt Bern nahm die vorläufige formelle Prüfung vor und liess die Baugesuchsunterlagen vervollständigen. Mit Schreiben vom 26. September 2014 überwies es die Unterlagen zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt. Dieses veranlasste die Publikation des Bauvorhabens, informierte die Verfahrensbeteiligten aus den vorangegangenen Beschwerdeverfahren darüber und holte die Amts- und Fachberichte ein. Gegen das Bauvorhaben erhoben neben anderen die heutigen Beschwerdeführenden 1 bis 3 Einsprache. Mit