1. Die Stadtbauten Bern1 reichten am 16. Juli 2012 ein Baugesuch ein für den Umbau des bestehenden Sportplatzes F.________ auf Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Freifläche A für öffentliche Nutzung. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Mit Gesamtentscheid vom 27. Februar 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Baubewilligung unter anderem mit der Nebenbestimmung, dass am Sonntag während der Ruhezeit von 12.00 bis 14.00 Uhr keine Spiele erlaubt seien. Diese Nebenbestimmung focht der D.________ (FC D.________) mit Beschwerde vom 2. April 2013 bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) an.2