Naturgemäss dürfte diese also überwiegend von den Bewohnern der an dieser Strasse gelegenen Gebäude benutzt werden. Von anderen Standorten aus, welche sich ausserhalb dieser Sackgasse befinden und regelmässiger von der Allgemeinheit begangen werden dürften, ist der geplante Neubau nur sehr beschränkt einsehbar. Schliesslich gilt festzuhalten, dass das Bauvorhaben keinen negativen Einfluss auf die beiden benachbarten, im Bauinventar als erhaltenswert eingestuften Bauten hat. So führt die OLK in ihrem Bericht überzeugend und nachvollziehbar aus, dass der Ökonomietrakt des ehemaligen Bauernhauses am J.________ 8, ergänzt durch die vorhandenen Bäume, einen Filter zum Bauvorhaben bilde.