Die Beurteilung der OLK, wonach sich das Bauvorhaben nicht störend auf seine Umgebung auswirke, überzeugt. In der unmittelbaren Umgebung der Bauparzelle befinden sich sowohl ehemalige Bauernhäuser als auch „neuere“ Einfamilienhäuser; letztere stammen u.a. aus den fünfziger und achtziger Jahren17. Die Häuser sind teilweise umgebaut oder mit Anbauten (Wintergarten, Schopf, Vordach) versehen. Ihre Stellung und Ausrichtung ist zudem nicht einheitlich. Die bestehenden Gebäude unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich ihrer Proportionen und Dimensionen, sondern auch in Bezug auf ihre Fassadengestaltung und Materialisierung stark voneinander.