Baugesetzes. Die wilden Vor- und Rücksprünge folgten keinem einheitlichen Konzept; es sei zudem nicht nachvollziehbar, weshalb die verschieden hohen Erker leicht vom Boden abgehoben würden. Die konzeptuellen Ungereimtheiten würden zusätzlich durch eine Differenzierung in der Farbgebung der Erker und der Hauptfassade hervorgehoben.