g) Das Rechtsamt der BVE hat für die ästhetische Beurteilung des Vorhabens die OLK beigezogen. In ihrem Bericht vom 23. Oktober 2016 führt die OLK bezüglich Charakterisierung des Ortsbilds in der Umgebung des Bauvorhabens aus, die nähere Umgebung bilde ein Einfamilienhausquartier mit einer heterogenen Architektur von mangelhafter architektonischer Qualität. Die Mehrzahl der Einfamilienhäuser habe ein Sockel-, Haupt- und Dachgeschoss. Die Proportionen und Dimensionen, die Fassadengestaltung sowie die Materialisierung seien sehr unterschiedlich; die Farbpalette gehe sodann von grau, weiss über beige und hellgelb bis zu rosarot.