d) Die Beschwerdeführenden bringen dagegen vor, es sei nicht nachvollziehbar, wie mit dem Bauvorhaben eine gute Gesamtwirkung erzeugt werden soll. So sei die Mehrzahl der benachbarten Gebäude alte Bauernhäuser, welche stilgerecht um- oder angebaut worden seien. Bei den restlichen Bauten handle es sich um neuere Einfamilienhäuser, welche sich mit ihren Formen und Dimensionen gut in das Quartier einfügen würden. Beim geplanten Bau sei dies sowohl in Bezug auf die Fassadenform und Farbgebung als auch bezogen auf den Stil aber gerade nicht der Fall.