c) Die Vorinstanz kam im angefochtenen Entscheid zum Schluss, das Bauvorhaben entspreche einem modernen Baustil und ergebe mit Auffüllung der vorhandenen Baulücke, angesichts der bestehenden Siedlungsstruktur, eine gute Gesamtwirkung. Da in der Gemeinde Täuffelen zahlreiche Flachdach- neben Giebeldachbauten anzutreffen seien, entspreche die geplante Dachgestaltung zudem den ortsüblichen und vorherrschenden Merkmalen. Das Baugrundstück befinde sich schliesslich nicht im Ortsbildschutzgebiet, weshalb vorliegend nicht ein allzu strenger Massstab an die architektonische Gestaltung gestellt werden dürfe.