– die Gestaltung und Einordnung der Erschliessungsanlagen, Abstellplätze und Eingänge. Es wird vorausgesetzt, dass sowohl die Projektverfassenden wie auch die Bewilligungsbehörden das Umfeld des Bauvorhabens gemäss den dargestellten Kriterien analysieren und den ihnen durch die offene Formulierung gegebenen Spielraum verantwortungsbewusst interpretieren. 9 Baureglement der Einwohnergemeinde Täuffelen vom 3. Juni 2013 (GBR). RA Nr. 110/2016/116 6