Auf der Ostseite des Gebäudes befindet sich die angebaute Garage. Die Bauparzelle liegt in der Wohnzone 2-Geschosse (W2) und grenzt unmittelbar an den Perimeter des westlich gelegenen Ortsbildschutzgebietes an. Auf den benachbarten Parzellen Täuffelen Grundbuchblatt Nr. H.________ und Nr. I.________ befinden sich zudem jeweils erhaltenswerte Gebäude (K-Objekte). b) Die Beschwerdeführenden rügen in ihrer Beschwerde, das Bauvorhaben entspreche nicht den Art. 19 und 21 GBR9. Diese lauten wie folgt: